Sie können sich in der Regel bis zu 3 Wochen im Kalenderjahr außerhalb des näheren Bereichs aufhalten und weiterhin Leistungen nach dem SGB II erhalten, wenn Sie dies im Vorfeld mit Ihrem Jobcenter abgesprochen haben und das Jobcenter zugestimmt hat, dass Sie für den gewünschten Zeitraum nicht erreichbar sein müssen. Aufenthalten außerhalb des näheren Bereichs, die länger als 3 Wochen dauern, kann in bestimmten Fällen ebenfalls zugestimmt werden.