Antrag auf Nichterreichbarkeit

Leistungen nach dem SGB II

Online-Service "Antrag auf Nichterreichbarkeit"

Mit diesem Online-Formular können Sie einen Antrag auf Nichterreichbarkeit (Urlaubsantrag) stellen.

 

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Wichtige Hinweise

Allgemeines

 

Als Leistungsberechtigte oder Leistungsberechtigter nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) müssen Sie für Ihr Jobcenter an Werktagen erreichbar sein. Das bedeutet, dass Sie auf Nachrichten und Schreiben Ihres Jobcenters sofort reagieren und kurzfristig Termine wahrnehmen können. Wenn Sie für Ihr Jobcenter nicht erreichbar sind, ohne dass Sie dies im Vorfeld abgesprochen haben, kann dies dazu führen, dass Sie das Bürgergeld für die Zeit, in der Sie nicht erreichbar waren, zurückzahlen müssen.


Die Regelungen zur Erreichbarkeit (§ 7b SGB II) gelten für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ab 15 Jahren, sofern sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

Besondere Hinweise zum Aufenthalt innerhalb des näheren Bereichs

  • Ein Aufenthalt im näheren Bereich liegt vor, wenn Sie mit einer einfachen Wegstrecke von zweieinhalb Stunden die für Sie zuständige Dienststelle Ihres Jobcenters erreichen können. Wenn Sie vorübergehend innerhalb des näheren Bereichs woanders wohnen, müssen Sie Ihrem Jobcenter rechtzeitig die Anschrift, unter der Sie zu erreichen sind, mitteilen.
  • Sind Sie vorübergehend nicht zu erreichen, weil Sie zum Beispiel vergessen haben Ihre neue Adresse mitzuteilen, kann das dazu führen, dass Leistungen zurückgefordert werden, auch wenn Sie sich tatsächlich im näheren Bereich aufgehalten haben.

Besondere Hinweise zum Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs

  • Sie können sich in der Regel bis zu 3 Wochen im Kalenderjahr außerhalb des näheren Bereichs aufhalten und weiterhin Bürgergeld erhalten, wenn Sie dies im Vorfeld mit Ihrem Jobcenter abgesprochen haben und das Jobcenter zugestimmt hat, dass Sie für den gewünschten Zeitraum nicht erreichbar sein müssen. Aufenthalten außerhalb des näheren Bereichs, die länger als 3 Wochen dauern, kann in bestimmten Fällen ebenfalls zugestimmt werden.
  • Damit das Jobcenter der Nichterreichbarkeit zustimmen kann, prüft es vorher, ob in dem geplanten Zeitraum möglicherweise wichtige Termine, wie zum Beispiel Vorstellungsgespräche oder Weiterbildungsmaßnahmen anstehen. Ist dies nicht der Fall, stimmt das Jobcenter in der Regel der Nichterreichbarkeit zu.
  • In manchen Fällen der Nichterreichbarkeit ist es erforderlich, dass Sie beim Jobcenter eine Kontaktmöglichkeit hinterlegen, unter der Sie in der Zeit der erlaubten Abwesenheit erreichbar sind. Solange diese Kontaktmöglichkeit nicht hinterlegt wird, haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen.
  • Bei Nichterreichbarkeit an einem Samstag, Sonntag und/oder Feiertag benötigen Sie keine Zustimmung Ihres Jobcenters. Sie müssen aber sicherstellen, dass Sie Mitteilungen und Aufforderungen vor dem nächsten Werktag zur Kenntnis nehmen können.
  • Bitte informieren Sie Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihren persönlichen Ansprechpartner im Vorfeld, wenn Sie in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen oder in vergleichbarem Umfang anderweitig erwerbstätig sind und ergänzende Leistungen nach dem SGB II erhalten. In diesen Fällen gelten für Sie dann besondere Regelungen für die Zeiten der Nichterreichbarkeit.
  • Wenn Sie gleichzeitig Arbeitslosengeld und Bürgergeld bekommen, dann entscheidet die Agentur für Arbeit, ob sie einem Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs zustimmt. Wenden Sie sich daher in diesen Fällen an die für Sie zuständige Dienststelle der Agentur für Arbeit, um anzufragen, ob einer Nichterreichbarkeit zugestimmt wird. Bei Zustimmung der Agentur für Arbeit zur Nichterreichbarkeit gilt diese automatisch auch für den Bezug des Bürgergelds.
  • Wenn Sie bereits im gleichen Kalenderjahr Arbeitslosengeld bezogen haben und sich während dieser Zeit außerhalb des näheren Bereichs aufgehalten haben, werden diese Abwesenheitszeiten zu den aktuellen Abwesenheitszeiten dazu gezählt.
  • Falls Sie sich länger als genehmigt außerhalb des näheren Bereichs aufhalten, entfällt Ihr Leistungsanspruch für die Zeit nach der genehmigten Abwesenheit. Beachten Sie bitte, dass Sie in diesem Fall möglicherweise zu viel gezahlte Leistungen zurückzahlen müssen.
  • Für Zeiten in denen Sie ohne Zustimmung des Jobcenters nicht erreichbar sind und in denen Sie daher keinen Anspruch auf Leistungen haben, besteht auch keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung. Das bedeutet, dass Sie sich für diesen Zeitraum selbst um Ihre Versicherung kümmern und diese möglicherweise auch selbst bezahlen müssen.

Wichtig

 

Setzen Sie sich bitte rechtzeitig (in der Regel spätestens 5 Werktage vor der geplanten Abwesenheit) im Voraus mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner in Verbindung, wenn Sie planen, sich außerhalb des näheren Bereichs aufzuhalten oder wenn Sie aus anderen Gründen innerhalb oder außerhalb des näheren Bereichs vorübergehend nicht erreichbar sind.

Datenschutzhinweise

Mit dem "Aktivieren" der Checkbox und dem Klick auf "Weiter" willigen Sie ein, dass die von Ihnen auf den Folgeseiten angegebenen Daten erfasst und an die zuständige Stelle übermittelt werden. Diese Datenverarbeitung ist notwendig, um den Online-Service nutzen zu können. Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen.

Persönliche Daten

Tragen Sie auf dieser Seite bitte Ihre persönlichen Daten ein, damit wir eine korrekte Zuordnung Ihres Antrags vornehmen können.

 

Stellen Sie den Antrag für sich und Ihre Familie?
Personendaten der ausfüllenden Person
Personendaten der betroffenen Person

Sie finden das Aktenzeichen im Briefkopf unserer Schreiben an Sie nach dem Muster "4.XX -AXXX-XXXXXX".

Adresse

Hier können Sie weitere Angaben zu Ihrer Adresse machen, wie z.B. "Appartment 2", "Hinterhaus" oder "Wohnhaft bei Max Mustermann", wenn damit die Zustellung erleichtert wird.

Für wen gilt der Antrag?
Geplante Nichterreichbarkeit
Zeitraum

Zeitraum der geplanten Nichterreichbarkeit:

Zeitraum der vergangenen Nichterreichbarkeit:

Achtung! 

 

Ihre geplante Nichterreichbarkeit für dieses Jahr überschreitet den genehmigungsfähigen Zeitraum von 3 Wochen. Unter diesen Umständen entfällt Ihr Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II voraussichtlich ab dem:

Sie können sich in der Regel bis zu 3 Wochen im Kalenderjahr außerhalb des näheren Bereichs aufhalten und weiterhin Leistungen nach dem SGB II erhalten, wenn Sie dies im Vorfeld mit Ihrem Jobcenter abgesprochen haben und das Jobcenter zugestimmt hat, dass Sie für den gewünschten Zeitraum nicht erreichbar sein müssen. Aufenthalten außerhalb des näheren Bereichs, die länger als 3 Wochen dauern, kann in bestimmten Fällen ebenfalls zugestimmt werden.

Ziel

Bitte geben Sie den Ort und das Land Ihrer geplanten Nichterreichbarkeit ein:

Grund

Bitte geben Sie den Grund für die geplante Nichterreichbarkeit an:

Erreichbarkeit

Wenn Sie nicht in den Urlaub fahren, sondern einer der anderen Gründe vorliegt, dann geben Sie bitte eine Kontaktmöglichkeit an, unter der wir Sie während Ihrer Nichterreichbarkeit im Bedarfsfall kontaktieren können. Solange Sie uns keine Kontaktmöglichkeit für die Zeit der Nichterreichbarkeit angeben, erhalten Sie kein Bürgergeld.

Unterschrift
Empfänger

Wenn Ihnen der zuständige Fachdienst nicht bekannt ist, wählen Sie bitte "Jobcenter allgemein" aus.

Wenn Ihnen die/der zuständige Sachbearbeiter/in bekannt ist, können Sie diese/n hier auswählen. Mit dieser Information kann Ihr Antrag leichter der zuständigen Sachbearbeitung zugeordnet werden.

Nach einem Klick auf Absenden wird der Vorgang an die zuständige Stelle übermittelt. Ihre Vorgangsnummer können Sie nach dem Absenden dem Text auf der Abschlussseite entnehmen. Die Zusammenfassung Ihres Antrags können Sie auf der nächsten Seite herunterladen.

 

Das Absenden Ihres Antrags kann einige Sekunden dauern. Bitte warten Sie nach dem Senden auf den Wechsel zur Abschlussseite.

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